Arbeitslosenquote im Odenwaldkreis bei 6,4 %

Saisonaler Rückgang der Arbeitslosigkeit im Mai 2011
Die Anzahl der nichterwerbsfähigen Personen im Leistungsbezug SGB II liegt bei 1.717 Personen. Somit wirkt sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt auch kontinuierlich positiv auf die Bedarfslage der Kunden des Kommunalen Job-Centers aus. 
Wenige Veränderungen konnten jedoch bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von über 50 Jahren festgestellt werden. Trotz einer hohen Vermittlungsquote des Teams „Perspektive 50Plus“ ist aufgrund der demografischen Entwicklung ein Zuwachs in diesem Bereich zu verzeichnen.
Bei der Zahl der Arbeitslosen im Odenwaldkreis ist insgesamt ein Rückgang um 55 zu verzeichnen. Die Zahl der Unterbeschäftigten liegt bei 3.683 Personen.  Der Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung liegt damit bei 86,2 %.
Im Bereich der Arbeitsagentur Erbach waren im Mai im SGB-III-Bereich 870 Arbeitslose gemeldet; 10 weniger als im Vormonat.
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) hat sich im Vergleich zum April 2011 um 45 reduziert...
Ein weiterer Rückgang wird erwartet, da der Arbeitsmarkt mittlerweile auch verstärkt SGB II Empfänger aufnimmt.

Positiv wirken sich zwischenzeitlich auch die neuen Eingliederungsmaßnahmen des Kommunalen Job-Centers aus. So wurde die Maßnahme „Job Aktiv Erbach“ (ein Kooperationsprojekt des Kommunalen Job-Centers und dem BWHW, mit dem Ziel einer möglichst schnellen Vermittlung von Neuantragstellern aus dem Rechtskreis des SGB II in den Arbeitsmarkt) mittlerweile auf zwei weitere Standorte in Höchst und Reichelsheim dezentral erweitert und auch die seitherigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei der BAW Odenwaldkreis gGmbH führen nach inhaltlichen Modifizierungen zu höheren Teilnehmerzahlen. Die Teilnehmer an den Maßnahmen gelten aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr als arbeitslos, auch wenn einzelne Maßnahmen weniger als 15 Wochenstunden umfassen sollten. Die seitherige Regelung, wonach erst ab einer Maßnahmedauer von mindestens 15 Wochenstunden keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt, wurde durch den Gesetzgeber im vergangenen Jahr gestrichen.

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