Hartz IV: Hoffnung für alle Sanktionsopfer!

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-BVerfg will entscheiden! Über 2,5 Jahre mussten die jährlich fast 1 Million Hartz IV - und Sanktionsopfer auf diese Nachricht warten! Das BVerfg hat nun einen 1sten Termin genannt!
Jährlich fast eine Million Hartz IV - Sanktionsopfer sind eine Schande für die Demokratie und allen sozialen Grundwerten. Sie sind der Genickbruch für den solidarischen und demokratischen Zusammenhalt unseres Staates!
Die Wahlergebnisse beweisen das nun sehr eindrucksvoll - seit Jahren!
Bei den Sanktionen wird weder Rücksicht auf den Einzelnen, persönliche Handicaps - noch auf Familien und Kinder und schon garnicht auf die jeweilige Lebens - und Gesundheitssituation genommen.
Während die allgemeine Presse lieber Schlagzeilen über Verbrecherclans präsentiert, welche dem Staat jährlich rund 50 Millionen € an Sozialleistungen stehlen, vergisst sie: das Banken, Großunternehmen, Weltkonzerne, Millionäre - Steuerbetrüger und Börsenspekulaten dem Staat jedes Jahr das Vielfache kosten. Nämlich weit über 50 Milliarden €.
Ohne Zweifel, im Hartz IV - System wird leider betrogen und das zu Lasten aller, aber: das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Staat selbst auch massiv - vor allem bei den tatsächlichen Mietkosten und mit Hilfe der Sanktionsgesetze betrügt.
Bis zu 100 Millionen € spart der Staat jedes Jahr auf Kosten der Schwächsten!
Man könnte also auch sagen: Der Staat ist ein größerer Betrüger als alle Clans zusammen, denn immerhin holt er sich doppelt soviel von den Schwächsten, als die Clans sich vom Staat holen!


Ein Verbrechen ist und bleibt ein Verbrechen, egal von welcher Seite!
Nur zu gern und all zu oft werden Negativ - Schlagzeilen auf die "kleinen Leute" gelenkt (berechtigterweise bei den Verbrecherclans), um von der wirklichen Armut des einzelnen Hartz IV - Betroffenen abzulenken. Die diversen TV - Formate zeichnen regelmäßig ein negatives Bild von den Betroffenen! Die Schlagzeilen über die Clans suggerieren leider auch immer, dass alle Hartz IV - Betroffene betrügen. Das ist aber eben nicht der Fall, denn 99% müssen jeden Tag um ihre Existenz kämpfen und versuchen zu überleben!


Die grössten Sozialstaatsbetrüger sind und bleiben - immer noch die Großunternehmen und der Staat selbst!
Allein in Leipzig müssen rund 6000 Leistungsbezieher wegen zu geringen Mietsätzen, oft bis zu 100 € aus den viel zu niedrig berechneten Miet - und Regelsätzen dazu zahlen. Die Sanktionsquote liegt bei rund 14%.
Günstige - Hartz IV - gerechte Mietwohnungen gibt es nicht und jeden Monat werden Familien obdachlos, weil es keine Wohnungen gibt. Jeden Monat werden viele 1000 Menschen von der Bundesagentur mit politischen Auftrag erpresst - einen Dumpinglohnjob anzunehmen - egal ob man dafür geeignet ist oder ob dieser Job der tatsächlichen Qualifikation entspricht.
Lebensumstände wie fehlende Ganztagsbetreuung von Schulkindern ab der 4ten Klasse - also auch an den Oberschulen - werden bei der Zwangsvermittlung völlig unbeachtet gelassen und oft kann man sich nur mit Gerichtsverfahren und guten Anwalt gegen das Willkür - System erfolgreich wehren.
Umso erfreulicher ist es nun, dass das Verfassungsgericht einen 1sten Termin zur Anhörung im Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis im SGB II- System anberaumt hat.
Termin zur Anhörung: 15 - 16.01.2019
Harald Thome von Tacheles - Wuppertal schreibt dazu:
Wir, daß heißt der Verein Tacheles e. V., haben heute interessante Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen, dass betrifft das Vorlageverfahren zu Sanktionen....
Um es nochmal im Klartext zu sagen: dass BVerfG möchte am 15. Januar 2019 über das Vorlageverfahren zu den Sanktionen entscheiden. 
Nachdem über Monate und Jahre andere Entscheidungen vorrangig zu bearbeiten waren, kommen nun die SGB II-Sanktionen dran. 
Wir können gespannt sein.
Perry Feth von der ELO - Leipzig schreibt dazu:
"Es ist zumindest endlich einmal ein Termin benannt, doch niemand kann sagen - ob dieser auch eingehalten wird! Wird die Aufhebung der Sanktionspraxis abgelehnt, gibt es den nächsten Schritt zum europäischen Gerichtshof!
Die europäische Menschenrechtskommission hatte bereits vor Jahren eine klare Position gegen die Sanktionspraxis bezogen und Deutschland ermahnt! Deutschland bzw. das Verfassungsgericht wird vermutlich eine echte Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof wegen Menschenrechtsverletzungen nicht riskieren wollen - und deshalb wird das Sanktionssystem zumindest in Teilen dann als Verfassungswidrig eingestuft werden.
Das Gericht wird der Politik - eine Frist zur Abänderung der Sanktionshöhen an die Hand geben (also der Politik noch 1 - 2 Jahre Luft verschaffen) und nur die Sanktionen in Höhe von 60% und 100% für Verfassungswidrig erklären. Auch wird das Gericht verlangen, dass die Mieten immer zu zahlen sind und die Stromlieferung / Heizkosten gesichert sein müssen. Das Urteil wird jedenfalls nicht das ganze Sanktionssystem ändern - sondern nur Teile davon etwas entschärfen!"
Und ja - auch wir Bürger können etwas tun - nämlich nur die Parteien ( LINKE / GRÜNE) wählen, die sich klar gegen diese Sanktionen aussprechen!
Hartz IV - Sanktionen verletzen alle Grundwerte unserer Demokratie - dienen nur dem Erhalt des Niedriglohnsektor und sind Menschenverachtend. Hartz IV - Sanktionen sind Grundrecht - und Menschenrechtswidrig!
Perry Feth
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion...


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