Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit -- und Zwangsarbeit ist verboten?

Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit?:
Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verbietet jegliche Form der Zwangsarbeit. Das ILO-Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland 1956. 

„Wehren sie sich also und hauen sie Ihren Sachbearbeitern bei der ARGE diese Fakten um die Ohren. Bedroht und nötigt man Sie eine Zwangsarbeit anzunehmen, dann drohen Sie mit einer Anzeige nach § 240 STGB zurück. Erklären Sie vorab Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in aller Ruhe (und der gebotenen Freundlichkeit) die Fakten. Ist der/die Sachbearbeiter / in aber uneinsichtig, dann müssen Sie Nägel mit Köpfen machen und diejenige Person sofort nach § 240 STGB zur Anzeige bringen. (Dr. Utz Anhalt)
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