Hartz IV Betroffene vom Mindestlohn ausgeschlossen

Hartz IV Betroffene vom Mindestlohn ausgeschlossen


Der Mindestlohn kommt – aber mit Ausnahmen. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles (SPD) am vergangenen Mittwoch in Berlin. Die Parteichefs der großen Koalition einigten sich demnach auf zahlreiche Ausschlüsse vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. So soll für Hartz IV-Bezieher eine Karenzzeit eingeführt werden, in der sie keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Das bedeutet, dass es defacto keinen Mindestlohn für Hartz IV Betroffene gibt."

Karenzzeit beim Mindestlohn für Hartz IV-Bezieher 

Am härtesten trifft die Ausnahmeregelung beim Mindestlohn aber Erwerbslose, die länger als ein Jahr auf staatliche Leistungen angewiesen sind, also Hartz IV-Bezieher. Werden sie von einem Arbeitgeber eingestellt, haben sie im ersten halben Jahr der Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Welche Konsequenzen das in der Praxis haben wird, ist absehbar: Die Arbeitgeber profitieren von der Regelung, in dem sie Erwerbslose zu unterirdischen Konditionen befristet für ein halbes Jahr einstellen oder nach einem halben Jahr wieder entlassen. Der zuvor erwerbslose Arbeitnehmer kann dann wieder einen Hartz IV-Antrag beim Jobcenter stellen und hat überhaupt nichts gewonnen. Sehr wahrscheinlich musste er während der sechsmonatigen Beschäftigung aufgrund seines geringen Gehalts ohnehin mit Hartz IV aufstocken, so dass sich tatsächlich nichts für ihn ändert. 

Statt gezielt Hilfen für Hartz IV-Bezieher zu schaffen, zeigt die große Koalition mit dieser Regelung erneut, dass sie offensichtlich kein Interesse daran hat, die Situation von Erwerbslosen zu verbessern. Und schlimmer noch: 
Mit der Karenzzeit beim Mindestlohn wird Unternehmen Tür und Tor geöffnet, sich an Hartz IV-Beziehern – staatlich subventioniert - zu bereichern. (ag)
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