Hartz IV: Was tun bei Eingliederungsvereinbarung

Hartz IV: Was tun bei Eingliederungsvereinbarung:
Man geht nicht alleine zu wichtigen Terminen, sondern nimmt sich eine möglichst sachkundige Person als Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X mit und zusätzlich noch 2-3 Zeugen. Den Beistand muß die Behörde zulassen, bei den Zeugen kann sie ablehnen, muß es aber nicht, denn man kann ja fragen, was gegen die Zeugen einzuwenden wäre, ob denn die Behörde etwas zu verbergen hätte. Wichtig immer: man darf sich, den Beistand und die Zeugen nicht abwimmeln lassen. Dazu gehört Mut und Härte, und das ist nicht einfach für manche, aber nirgends steht geschrieben, daß das Leben einfach zu sein hat!

Nun zu den "Eingliederungsvereinbarungen":"Eingliederungsvereinbarungen", die ich im folgenden nur "EGV" nenne, sind, wie das gesamte Hartz-IV-System generell, schlichtweg dummes Zeug, weil...  weiterlesen >>> http://nyc.de/y7xocm

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