Hartz 4 Sanktionen sind Verfassungswidrig!

Immer wieder hört man vom Amt die Drohung der ARGE Mitarbeiter gegenüber ihren Kunden, bei Nichterfüllung irgendwelcher Vorschriften 10 bis 30 Prozent des H4 Satzes zu sanktionieren.
Ich kann jedem H4 Empfänger jedoch versichern, das ist eine leere Drohung.
Bereits seit einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 sind sämtliche Sanktionen Verfassungswidrig.

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

3. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen. 

Urteil





Also nochmal kurz zusammengefasst. H4 ist eine Grundsicherung die mindestens zum Leben notwendig ist. Diese Grundsicherung kann nicht gekürzt werden, da die Höhe der Zuwendung sonst nicht mehr zum Leben reicht. Jedwede Sanktion ist damit hinfällig.

Jeder der also seinen H4-Satz gekürzt bekommt und nicht beim Sozialgericht Klage dagegen erhebt, schenkt dem Staat Geld.

Da die Ämter jedoch Geld sparen wollen und H4 Empfänger gern mittels unsinniger Maßnahmen aus der Statistik entfernen möchten, gibt es trotz diesem Urteil immer wieder Sanktionen, obwohl das Amt weiß, das  diese vom Sozialgericht wieder gekippt werden. Leider wehren sich 90 % der H4 Empfänger immer noch nicht gegen solche Schikanen und Sanktionen. Für mich völlig unverständlich.


Ganz wichtig für eine Klage vor dem Sozialgericht,

ist die Tatsache, das ihr die Eingliederungsvereinbarung NICHT unterschreibt.
Unterschreibt ihr diesen Vertrag unterwerft ihr euch den Regeln der ARGE und das Gericht hat keinen Handlungsspielraum. Das Amt wird euch sagen das Sie die Vereinbarung dann eben per Verwaltungsakt erlassen, und das dies keinen Unterschied macht, doch das ist gelogen. Genau DAS ist der Unterschied, zwischen einer gewonnenen und einer verlorenen Klage vor dem Sozialgericht.
Also ganz wichtig. Eingliederungsvereinbarung NICHT unterschreiben.

PS: Ihr braucht keinen Anwalt und keinerlei Geld. 
Für eine Klage vor dem Sozialgericht reicht ein vernünftig artikulierter Brief an das entsprechende Sozialgericht.

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