HARTZ IV: GIROKONTO IN P-KONTO UMWANDELN




Vor Neujahr: Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln!


Ab dem ersten Januar 2012 können jetzt auch alle Sozialleistungen, wie z.B. Kindergeld, Rente oder Hartz IV-Zahlungen, direkt nach der Einzahlung gepfändet werden. Wer davon bedroht ist, sollte möglichst spätestens am 27. Dezember 2011 das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Damit ist automatisch ein Basisschutz auf mindestens 1.028,89 Euro gesichert.

Diese Kontoumwandlung muss bei der Bank beantragt werden und muss dann innerhalb von 4 Tagen kostenlos von dieser vorgenommen werden. Wenn dann die Bank höhere Gebühren als beim bisherigen Giro-Konto verlangt, sollte dies der Verbraucherzentrale gemeldet werden.

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