Immer mehr rechtswidrige Hartz IV Sanktionen


Immer mehr Hartz IV Sanktionen

Rechtswidriger Anstieg der Hartz IV Sanktionen
In großen Lettern prangte es gestern in der Bild-Zeitung: „Immer mehr Santionen gegen Hartz IV Empfänger“. Allein im letzten Jahr wurden rund 830.000 Sanktionen mit Leistungskürzungen gegen Bezieher des Arbeitslosengeld II verhängt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sei dies eine Zunahme von ca. 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2009. „Ein neuer Rekord“, sagt die Bundesagentur für Arbeit.
Interne Quotenvorgabe für Sanktionen
Gegenüber "gegen-hartz.de" bestätigte unlängst ein leitender Angestellter des Jobcenters Hannover, dass die Sachbearbeiter interne Vorgaben erhalten, in denen eine „Sanktionquote“ vorgegeben wird. Das bedeutet in der Realität, dass viele Sanktionen erteilt werden, obwohl die Sanktion als solches rechtswidrig ist. Die meisten Betroffenen nehmen allerdings die rechtswidrige Praxis hin und scheuen den Weg zum Sozialgericht, um den Sachbearbeiter nicht „zu verärgern“. (gr)

Nun pflegt man bei Springers Presse gern darüber zu wettern, dass Hartz IV Betroffene angeblich „Arbeitsverweigerer“ sind. Doch die Zahlen sprechen hier eine deutlich andere Sprache.
Denn schaut man sich die Statistik genauer an, so ist hier ein sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Laut der Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) wurden Sanktionen aufgrund einer Weigerung „zumutbare Arbeit nach § 16 (3)“ in genau 99.642 der Fällen ausgesprochen. Das ist im gemessen an allen Leistungskürzungen ein Anteil von 13,7 Prozent und ein leichter Rückgang um 0,1 Prozent.

Vielmals rechtswidriger Leistungsentzug
Doch der eigentliche Skandal sind die Sanktionen selbst, wie auch die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katja Kipping erklärte. So kritisierte die Politikerin vor allem die neuerliche Kampagne der Bild. „Das ist eine Kampagne, um von der katastrophalen neuen Gesetzgebung und Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen abzulenken. Erinnert sei an den verfassungswidrigen Regelsatz und das Desaster beim Bildungs- und Teilhabepaket“ sagt Kipping.
Denn vielmals sind ist der Leistungsentzug nach geltenem Gesetz völlig rechtswidrig. „Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben.“ Und in rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten konnten die Betroffenen Erfolge erstreiten.


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